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Modulare Luxushäuser

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Luxuriöses Haus
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Durch den einzigartigen Service von ImmoNOW und der Nutzung einer KI-basierten Software, finden wir Immobilien, die Sie bei einem Alleingang höchstwahrscheinlich verpassen würden.

 

Unser System untersucht den gesamten Markt mit ca. 200.000 Inseraten alle 15 Minuten voll automatisiert. Dabei werden Ihre Immobilienwünsche exakt beachtet. Die in Frage kommenden Inserate erhalten Sie per E-Mail.

 

Das Ganze ist für Sie zu 100 % kostenlos. Legen Sie jetzt Ihr eigenes Immobilien Suchprofil an, profitieren Sie von unserem Service und finden Sie die passende Immobilie. Sobald Sie Ihre Immobilie gefunden haben, geben wir an die ImmoFin-Union weiter... 

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Bei der ImmoFin-Union erhalten Sie garantiert die besten Konditionen sowie eine hervorragende VIP-Betreuung durch den gesamten Finanzierungsprozess – und auch noch danach.

 

Die ImmoFin vergleicht über 700 Banken und gibt das beste Angebot innerhalb von 48 Stunden an Sie weiter. Die Beratung kann vollständig digital oder persönlich erfolgen und wird durch exklusive Beratungstools stark erleichtert. 

Durch unsere besonderen Vereinbarungen mit den Banken sind Finanzierungszusagen innerhalb von 24 Stunden möglich. Nutzen Sie unsere kostenlosen Rechner-Tools um einen ersten Eindruck über Ihr Budget und Ihre Finanzierung zu erhalten.

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FAQ

  • Was kostet es mich als Eigentümer mit ImmoNOW Schoenwälder zusammen zu arbeiten?
    Grundsätzlich ist eine Zusammenarbeit kostenfrei, lediglich wenn wir Ihnen einen Käufer vermitteln mit dem wir gemeinsam, Käufer, Verkäufer und Makler zum Notar gehen wird eine Courtage fällig.
  • Wie lang ist die Laufzeit eines Mandats bei ImmoNOW Schoenwälder?
    Wir haben uns bewusst gegen eine Laufzeit entschieden, eine Zusammenarbeit ist jederzeit kündbar.
  • Was kostet die Preis Analyse einer Immobilie bei ImmoNOW Schoenwälder?
    Wir analysieren kostenfrei für Sie den Sachwert, den Verkaufswert, den Vergleichswert und den Ertragswert Ihrer Immobilie und sprechen eine Preisempfehlung aus mit der wir an den Markt gehen sollten.
  • Warum sollte man einen Makler beauftragen?
    Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen und regionalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob "Fantasiepreis" oder "Schnäppchenpreis" - führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer. Der Immobilienverkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit enormem Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe professionell und angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.
  • Maklerprovision: Wer zahlt bei Verkauf bzw. Kauf in 2023?
    Die große Koalition einigte sich im August 2019 im Rahmen des Wohnpakets darauf, dass sichVerkäufer und Käufer die Maklerprovision in der Regel teilen sollen (unechtes Bestellerprinzip). Entlasten soll das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ vor allem Immobilienkäufer in Bundesländern wie Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Hessen, da die Käufer dort in der Vergangeheit die gesamte Maklercourtage zu tragen hatten.
  • Wer hat die Maklerprovision laut Gesetz zu zahlen?
    Es sind drei Varianten von Provisionsvereinbarungen möglich: 1. Der Makler schließt einen Vertrag mit Verkäufer und Käufer ab und vereinbart von vornherein eine Doppelprovision (§ 656c BGB). Diese Variante dürfte der Regelfall sein. Dann sind Provisionsvereinbarungen nur in jeweils gleicher Höhe möglich: Verkäufer und Käufer tragen also jeweils 50 Prozent der Maklercourtage beim Wohnungs- oder Hauskauf. Bisher war es in einigen Bundesländern möglich, dass eine Partei, in der Regel der Verkäufer, mit dem Makler eine provisionsfreie Tätigkeit vereinbarte. Zu seinem Lohn kam der Makler durch eine anschließende Vereinbarung mit dem Käufer, der die gesamte Provision trug. Seit dem 23.12.2020 würde der Makler bei einer solchen Vereinbarung jedoch leer ausgehen, denn es gilt nun: Vereinbart der Makler mit einer Partei eine unentgeltliche Tätigkeit, kann er sich auch von der anderen Partei keine Maklergebühren versprechen lassen. 2. Eine Partei, in der Regel der Verkäufer, schließt mit dem Makler einen Vertrag und verpflichtet sich zur vollen Provisionsübernahme. Im Nachgang holt er sich jedoch einen Teil der Provision vom Käufer wieder (§ 656d BGB). Bei dieser sogenannten Abwälzung, vertritt der Makler nur den Verkäufer. Der Käufer verpflichtet sich jedoch später im Kaufvertrag, einen Teil der Maklerprovision zu übernehmen. In diesem Fall muss der Anteil des Verkäufers mindestens so hoch sein, wie der des Käufers: Der Verkäufer muss also mindestens 50 Prozent der Maklergebühren übernehmen, er kann jedoch auch mehr tragen. 3. Nur eine Partei übernimmt die volle Provision des Maklers, denn auch seit dem 23.12.2020 gibt es keinen „Zwang" zur Doppelprovision. Zwei Varianten sind hierbei möglich: Makler und Verkäufer vereinbaren eine reine Innenprovision, der Verkäufer zahlt also gänzlich die Courtage von z.B. sechs Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Auch eine reine Außenprovision ist zulässig, wenn der Käufer einen provisionspflichtigen Suchauftrag erteilt und der Makler zu diesem Zeitpunkt das spätere Kaufobjekt noch nicht akquiriert bzw. an der Hand hat.
  • Maklerprovision-Neuregelung: Für welche Verträge gilt das Gesetz zur Provisionsteilung?
    Die neue, bundesweit gültige Teilung der Maklerprovision, auch als Bestellerprinzip beim Kauf bzw. Verkauf bekannt, gilt explizit nur für Maklerverträge, die den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern (auch Doppelhaushälften) betreffen. wenn die Käufer Verbraucher sind. Mit dem zweiten Punkt will der Gesetzgeber erreichen, dass Verbraucher entlastet werden, die eine Immobilie für die Selbstnutzung oder den Vermögensaufbau erwerben. Die Teilung der Maklergebühren gilt nicht, für unbebaute Grundstücke und Mehrfamilienhäuser, gleiches gilt für alle Immobilienkäufe von Unternehmern. Unternehmen und Investoren, die Gewerbeobjekte oder Mehrfamilienhäuser kaufen, werden ebenso nicht privilegiert. Verbraucher, die ein Grundstück für den Bau eines Eigenheims erwerben, sind von der Teilung der Maklerprovision ebenso nicht betroffen.
  • Wie müssen Maklerverträge nach dem neuen Gesetz abgeschlossen werden?
    Ein Maklervertrag, der im Zuge eines Verkaufs bzw. Kaufs eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung abgeschlossen wird, bedarf nun der Textform. Das heißt, er muss lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden und der Name des Auftraggebers muss genannt sein. Möglich ist eine Vereinbarung also per Mail, Fax, SMS oder WhatsApp. Nur mündlich oder durch konkludentes Handeln – also schlüssiges Handeln – kann ein solcher Maklervertrag nicht mehr geschlossen werden.
  • Wann ist die Provision fällig?
    Die meisten Immobilienmakler halten in ihren Geschäftsbedingungen fest, dass die Maklerprovision mit Abschluss eines Miet- bzw. eines notariellen Kaufvertrags verdient und fällig ist. In der Praxis wird ein Zahlungsziel von 7 bis 14 Tagen nach Vertragsunterschrift gewährt. Mit Verkäufern wird teilweise die Sonderregelung getroffen, dass sie ihren Anteil an der Maklerprovision erst mit Fälligkeit des Kaufpreises bezahlen müssen bzw. wenn der Kaufpreis auf ihrem Konto eingegangen ist.
  • Wer bekommt eine Baufinanzierung und woran scheitert eine Baufinanzierung?
    Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit eine Baufinanzierung zu erhalten. Natürlich schaut sich die Bank die Bonität an. Hierbei werden die Ein- und Ausgaben geprüft inkl. Der neuen geplanten monatlichen Rate. Ebenfalls prüft die Bank die Schufa Einträge. Hier schaut die Bank nur, ob bisherige Verträge auch ordentlich bedient wurden oder ob es Zahlungsschwierigkeiten gab. Letztendlich wird sich die Immobilie genauer angesehen. Die Bank wertet das Objekt ein und prüft, ob dieser Wert zum Kaufpreis passt. Die Bank schützt Sie also vor sogenannten Wuchergeschäften. Diese Voraussetzungen prüfen wir gerne vorab in einem Beratungsgespräch und stellen Ihnen ein Käuferzertifikat aus. Dieses können Sie hier ganz einfach online bei uns beantragen und auf unseren Rückruf warten.
  • Wie lange dauert die Auszahlung?
    Die Dauer der Auszahlung ist von mehren Faktoren abhängig. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Auszahlung erfolgen kann, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Man sollte sich grundsätzlich jedoch bei einer Baufinanzierung nicht zeitlich unter Druck setzen, sondern alles Schritt für Schritt.
  • Woher weiß ich, ob ich mir die Finanzierung leisten kann?
    Das ist ganz einfach: Indem Sie mit einem unserer Finanzierungsexperten sprechen. Diese können Ihnen im Vorfeld bereits mitteilen, was Sie sich an Kaufpreis leisten können mit Ihrer Wunschrate!
  • Welche Unterlagen werden für eine Baufinanzierung benötigt?
    Da gibt es teilweise große Unterschiede von Bank zu Bank. Wir arbeiten mit über 700 Produktanbietern zusammen und prüfen immer individuell, bei welchem Anbieter Sie die besten Konditionen erhalten! Grundsätzlich werden aber immer folgende Unterlagen benötigt. Bonitätsunterlagen: Ausweiskopie Letzten 3 Gehaltsabrechnungen Eigenkapitalnachweis (sofern welches eingebracht werden soll) Objektunterlagen: bemaßte Grundrisse Baupläne Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate) Bilder von Innen & Außen Aufstellung bisheriger und geplanter Modernisierungen Wohnflächenberechnung Baupläne / Zeichnungen Exposé (sofern vorhanden) (Unterlagen variieren je nach Anbieter)
  • Welche Nebenkosten fallen bei einem Immobilienkauf an?
    Folgende Nebenkosten fallen prozentual vom Kaufpreis bei einem Immobilienkauf an: 2,00 % Notarkosten 3,50 - 6,50 % Grunderwerbskosten* ggfls. bis zu 4,76 % Maklerkosten *je nach Bundesland
  • Was ist ein Forward- bzw. Zinssicherungsdarlehen?
    So bezeichnet man Anschlussfinanzierung die man frühzeitig abschließt – i.d.R. 12 – 60 Monate vor dem eigentlichen Zinsbindungsende. Dadurch haben Sie die Möglichkeit die heutigen Zinsen für Ihr Darlehen zu sichern, welches erst später ausläuft. Hierbei sichert sich die finanzierende Bank durch einen sogenannten Forwardaufschlag gegen steigende Zinsen. Wie hoch dieser Aufschlag ist kommt darauf an, wie weit im Voraus Sie sich den Zinssatz sichern möchten. Gerne betrachten wir Ihre Finanzierung genauer und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
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